Primärregelleistung

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Die Primärregelleistung (PRL), auf Englisch „Frequency Containment Reserve“ (FCR), ist ein essenzieller Bestandteil der Frequenzregelung im Stromnetz. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung der Netzfrequenz und gewährleistet die Versorgungssicherheit.

Was ist die Primärregelleistung?

Primärregelleistung, auch als Primärregelreserve bezeichnet, ist die sofortige und automatische Reaktion auf Frequenzabweichungen im Stromnetz. Sie dient dazu, kurzfristige Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch auszugleichen und die Netzfrequenz stabil zu halten. In Europa beträgt die Sollfrequenz im Stromnetz 50 Hertz. Schwankungen dieser Frequenz können zu Instabilitäten und im schlimmsten Fall zu Stromausfällen führen.

Welche Kraftwerke dienen zur Bereitstellung der Primärregelleistung?

Die Primärregelleistung wird von sogenannten Primärregelleistungskraftwerken bereitgestellt. Diese Kraftwerke müssen innerhalb von Sekunden auf Frequenzänderungen reagieren können. Typischerweise sind dies konventionelle Kraftwerke wie Kohle-, Gas- oder Wasserkraftwerke, die schnell ihre Leistung anpassen können.

Wenn die Netzfrequenz abfällt (weil etwa mehr Strom verbraucht als erzeugt wird), erhöhen diese Kraftwerke automatisch ihre Leistung. Umgekehrt wird bei einem Frequenzanstieg die Leistung reduziert. Diese automatische Regelung erfolgt über ein Frequenzmessgerät, das kontinuierlich die Netzfrequenz überwacht und bei Abweichungen sofort eine Anpassung der Leistungsabgabe initiiert.

Bedeutung der Primärregelleistung

Die Primärregelleistung ist der erste Schritt in der Hierarchie der Netzregelung. Sie wirkt innerhalb von Sekunden und ist darauf ausgelegt, die Netzfrequenz kurzfristig zu stabilisieren. Ihre Bedeutung liegt in der schnellen Reaktionszeit, die notwendig ist, um plötzliche Schwankungen im Netz auszugleichen.

Unterschied zu Sekundär- und Tertiärregelleistung

Neben der Primärregelleistung gibt es auch die Sekundär- und Tertiärregelleistung. Diese Regelleistungen haben unterschiedliche Reaktionszeiten und Einsatzbereiche:

Sekundärregelleistung

Sie wird aktiviert, wenn die Primärregelleistung nicht ausreicht, um die Netzfrequenz zu stabilisieren. Die Reaktionszeit beträgt mehrere Minuten, und sie wird eingesetzt, um längerfristige Ungleichgewichte auszugleichen.

Tertiärregelleistung

Diese wird als letztes Mittel aktiviert, wenn sowohl Primär- als auch Sekundärregelleistung nicht ausreichen. Sie hat eine Reaktionszeit von bis zu 15 Minuten und dient dazu, länger anhaltende Ungleichgewichte im Netz zu beheben.

Bereitstellung und Vermarktung der Primärregelleistung

Die Bereitstellung von Primärregelleistung erfolgt über Ausschreibungen, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) organisiert werden. Kraftwerksbetreiber bieten ihre Kapazitäten an, und die ÜNB wählen die günstigsten und zuverlässigsten Anbieter aus. Die Vergütung erfolgt über den sogenannten Regelleistungsmarkt, wobei die Anbieter für die Bereitstellung und Aktivierung ihrer Leistung bezahlt werden.

Herausforderungen und Zukunft

Mit der zunehmenden Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz stehen die Betreiber vor neuen Herausforderungen. Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie sind volatil und schwer vorhersehbar, was die Frequenzstabilität im Netz erschwert. Innovative Technologien und Konzepte wie Batteriespeicher und virtuelle Kraftwerke werden zunehmend entwickelt, um die Primärregelleistung auch in einem erneuerbaren Energiesystem sicherzustellen.

Primärregelleistung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Netzstabilität und spielt eine zentrale Rolle in der Frequenzregelung. Sie ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Frequenzabweichungen und gewährleistet so eine stabile und zuverlässige Energieversorgung. Mit der fortschreitenden Energiewende und dem Ausbau erneuerbarer Energien wird die Bedeutung innovativer Lösungen zur Bereitstellung von Primärregelleistung weiter zunehmen.

Hinweis: ENERGYNEST übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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