Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex basiert auf den international anerkannten Menschenrechten sowie den Grundsätzen des fairen Geschäftsverkehrs und der Nachhaltigkeit. Er definiert unsere üblichen Geschäftspraktiken und wir verlangen die Einhaltung dieser Praktiken von unseren Mitarbeitenden und Führungskräften sowie von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten.1

Daher werden wir neuen Geschäftspartnern und Lieferanten unseren Verhaltenskodex zur Verfügung stellen, dessen Akzeptanz als Teil der Geschäftsbeziehung erforderlich sein wird. Genannte Geschäftspartner und Lieferanten müssen unseren Verhaltenskodex auch ihren Hauptlieferanten im Rahmen unserer Projekte übermitteln, und sollen uns benachrichtigen, falls sie einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex feststellen, um eine verantwortungsvolle Umsetzung dieses Verhaltenskodex sicherzustellen.

 

Jegliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes können anonym über compliance@energy-nest.com. gemeldet werden. Dieser Kommunikationskanal kann ebenso zur Rücksprache im Falle von Zweifeln über mögliche Verstöße oder Nichteinhaltung genutzt werden.

 

Der Verhaltenskodex wird basierend auf Beiträgen des Führungsteams regelmäßig überprüft. Die Umsetzung dieses Verhaltenskodex wird von unserem Compliance-Beauftragten beobachtet und überwacht. Schulungen zu diesem Verhaltenskodex sind Teil des Einführungsprozesses für alle neuen Mitarbeitenden. Regelmäßige Schulungen werden mindestens einmal pro Jahr angeboten.

 

Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie über entsprechende Sorgfaltsprüfungsmechanismen verfügen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes einhalten.

1. 1. Menschenrechte

Generell sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu beachten und zu befolgen.

1.1 Kinderarbeit

Wir stellen keine Personen unter 16 Jahren ein und achten darauf, dass die Arbeit der jungen Fachkräfte nicht mit ihren schulischen Anforderungen kollidiert.

1.2 Missbrauch und Belästigung

Die Beschäftigten sind am Arbeitsplatz respektvoll zu behandeln. Jegliche körperliche, sexuelle, verbale oder psychische Belästigung oder jede andere Art von Belästigung wird vom Arbeitgeber strengstens untersagt und disziplinarisch geahndet.

1.3 Diskriminierung

Wir fördern die Diversität innerhalb unserer Organisationen und gewähren unseren Mitarbeitenden unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder einem anderen Status gleiche Arbeitsbedingungen und Chancen.

1.4 Arbeitsbedingungen

Jegliche ungesetzliche Beschäftigung ist strengstens untersagt. Wir halten uns an alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind. Alle Mitarbeitenden erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der ihre Arbeitsbedingungen regelt. Insbesondere wird ihnen eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit sowie Ruhepausen gemäß den Branchenstandards und Tarifverträgen gewährt.

1.5 Sicherheit & Gesundheit

Dem Personal ist ein nach internationalen Standards sicherer und gesunder Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen sollten Arbeitende bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit zertifizierter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein und Zugang zu regelmäßigen Schulungen zu relevanten Sicherheitsthemen wie Gefahrstoffen, Heißarbeiten oder beengten Räumen haben. Für den Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Verletzung müssen Meldeverfahren sowie entsprechende Präventionspläne vorhanden sein, die die wichtigsten Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufzeigen.

2. Faires Geschäft

2.1 Bestechung and Korruption

Wir halten uns an die höchsten Standards der Geschäftsethik und vermeiden jegliche Form von Schmiergeldern oder Erleichterungszahlungen mit dem Ziel der Beeinflussung oder Erlangung unethischer Geschäfte. Im Einzelnen müssen alle geschäftlichen Vereinbarungen ordnungsgemäß dokumentiert werden, ebenso wie die anwendbaren Gebühren, die in einem angemessenen Verhältnis zur Art der zu erbringenden Dienstleistungen stehen müssen.

2.2 Firmengeschenke

Im Allgemeinen ziehen wir es vor, dass unsere Mitarbeitenden keine Bewirtung oder Geschenke von Geschäftspartnern erhalten. Der Wert solcher Geschenke muss in jedem Fall angemessen und den Umständen entsprechend sein, sodass kein Interessenkonflikt entsteht. Geschenke sind stets an die Büroadresse des Empfängers zu liefern.

2.3 Freier Wettbewerb

Wir fördern den freien Wettbewerb auf dem Markt, um die höchsten Qualitätsstandards bei den unseren Kunden angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten. In diesem Sinne sind wettbewerbswidrige Praktiken wie Preisabsprachen, Produktionsbeschränkungen oder die Einschränkung des Angebots von Waren oder Dienstleistungen strengstens untersagt.

3. Umwelt

Im Rahmen unserer Mission zur Dekarbonisierung der industriellen Aktivitäten setzen wir uns dafür ein, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu reduzieren, insbesondere in Bezug auf Luftverschmutzung, Abfall und Wasserverunreinigung. Daher setzen wir innerhalb unserer Lieferketten Nachhaltigkeitsprinzipien um, um natürliche Ressourcen effizient zu nutzen und unseren CO2-Fußabdruck zu minimieren.

 

Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Grundsätze der Nachhaltigkeit in ihren Geschäftsbereichen umsetzen und über Berichtsmechanismen verfügen, die ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels belegen.

1 Wir bekennen uns zu unserer besonderen Verantwortung dafür, dass alle Mitarbeitenden von ENERGYNEST im Einklang mit den genannten Unternehmenswerten handeln. Daher gibt es neben diesem Verhaltenskodex eine Vielzahl von Richtlinien, die die Verantwortung der Mitarbeitenden von ENERGYNEST im Hinblick auf diese Unternehmenswerte näher definieren.